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Mediation beim Güterichter ist nach Umsetzung des Mediationsgesetzes eine bundesweit verfügbare Konfliktlösungsmöglichkeit, die erst nach Klagerhebung oder nach Einlegung eines Rechtsmittels durchgeführt wird. Sie löst die gerichtsinterne Mediation ab und ist in den Verfahrensordnungen der Gerichte verankert und kann in allen Gerichtsbarkeiten sowie grundsätzlich für alle Gerichte angeboten werden, wenn auch nicht immer an jedem Standort.

Informationen sind im jeweils zuständigen Gericht zu bekommen.

Beipielhaft Güterichter in Schleswig-Holstein eine Broschüre des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein.

Sehr gut beschrieben wird die "Mediation im Güteverfahren" auf dem Hamburger Justizportal, das wir hier nachfolgend zitieren.

"Mediation im Güteverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung des Güterichters ihren Konflikt selbstständig lösen.

Als Güterichter werden hierbei speziell ausgebildete Richterinnen und Richter tätig. Dabei handelt es sich nie um Richterinnen und Richter, die mit der Entscheidung des Verfahrens befasst sein werden.

Der Güterichter vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; der Güterichter beschränkt sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

In dem Mediationsverfahren geht es nicht darum, wer an der Entstehung der Streitigkeit „Schuld“ hat oder wer Recht hat und welche Verantwortung daraus folgt. Maßgeblich ist vielmehr, zu erkennen, wie es für beide Seiten weitergehen kann, welche Möglichkeiten es für eine konfliktfreie Zukunft gibt. Ein solches Verfahren führt oft zu kreativen und beide Seiten befriedigenden Lösungen.

Welche Vorteile bietet eine Mediation?

Die Mediation hat für die Beteiligten vielerlei Vorteile:

  • Für Mediationen werden kurzfristig Termine anberaumt. Aufwändige Schriftsätze entfallen. Die Mediation beschränkt sich möglichst auf eine ausführliche Sitzung
  • Freiwillig getroffene Regeln schaffen eine hohe Akzeptanz und helfen dabei, Folgekonflikte zu vermeiden.
  • Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht das, was die Beteiligten zu sagen haben.
  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden, ohne dass es Sieger und Besiegte gibt.
  • Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Die Mediation ist vertraulich.

Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?

Der Güterichter erteilt den Beteiligten in der Mediation keinen Rechtsrat und nimmt auch keine rechtliche Bewertung vor.

Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist – auch hier werden Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsposition thematisiert – müssen die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.

Was kostet die Mediation im Güteverfahren?

Durch eine Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Anwaltliche Gebühren entstehen wie bei einer gerichtlichen Erörterung und nachfolgendem Vergleich.

Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?

Für die Dauer der Mediation wird das streitige Gerichtsverfahren nicht betrieben. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und – wenn erwünscht – auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das Gerichtsverfahren wird beendet.

Führt das Mediationsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien, wird das streitige Gerichtsverfahren fortgesetzt.

Das Scheitern der Mediation ist für den Ausgang des Verfahrens vollkommen bedeutungslos.

Informationen aus dem güterichterlichen Mediationsverfahren werden nicht weitergegeben."

So wie sich die Beschreibung des OLG Hamburg auf dem Justizportal liest, unterscheidet sich das seitens des Gesetzes anstelle des gerichtlichen Mediationsverfahrens vorgeschriebene erweiterte Güterichtermodell nur unwesentlich von der bisherigen gerichtlichen Mediation. Selbst die namensgebung"Mediation im Güteverfahren" läßt vermuten, dass es sich nur um alten Wein in neuen Schläuchen handelt.